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Anlagenprüfung in Vorchdorf OÖ am 27.04.2025
Bei hervorragendem Wetter konnte die heurige Anlagenprüfung in Vorchdorf Oberösterreich am 27.04.2025 abgehalten werden.
Ein großartiges Ambiente mit der Brauerei Schloss Eggenberg rundetet diese gelungene Veranstaltung ab. In den Vorchdorfer Revieren durften sich unsere Hunde das erste Mal unter Beweis stellen.
Ein herzlicher Dank gilt dem Jagdleiter Sepp Hutterer und seinen Revierführern die uns bestens betreut und auch mit gut wildreichen Revieren unterstützen konnten.
Es traten zu dieser ersten Überprüfung der jagdlichen Veranlagung unserer Jagdhunde 12 Gespanne an. Zu unserer großen Freude konnten wir 6 Gespanne mit hervorragenden Leistungen und Höchstpunkte gratulieren. Leider waren 2 Gespanne nicht zu Beurteilen.
Besonders hat es den Magyar Vizsla Verein gefreut, dass auch 3 Züchter zu der Prüfung gekommen sind, um ihre Würfe zu begutachten. Dies ist wichtig für unser Zuchtgeschehen, das rege Interesse der Züchter an der Entwicklung ihrer Würfe aber auch die gute Zusammenarbeit mit dem Verein machen es aus um ein erfolgreiches Zuchtgeschehen zu ermöglichen.
Großer Dank gilt auch den Richtern, die sich diesen Sonntag die Zeit genommen haben, um unsere ungarischen Vorstehhunde zu prüfen. In jedem Richter schlägt ein leidenschaftliches Herz für die Vorstehhunde. Beim gemütlichen Beisammensein wurde auch die gute Zusammenarbeit der einzelnen Vertreter der Vereine gestärkt und der MVC ist froh über diese wertschätzende Zusammenarbeit.
Prüfungsleiter Eva Raffelsberger
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In der letzten VS des Jahres 2019 wurde eine Änderung des Punkt IV "Zuchtvoraussetzungen für die jagdliche Leistungszucht" beschlossen: Hunde, die zur Zucht zugelassen werden, müssen eine durch den MVC veranstaltete Anlagen- sowie eine Leistungsprüfung (Feld- u. Wasserprüfung oder Vollgebrauchsprüfung) ablegen. Dies gilt auch für aus dem Ausland importierte Hunde, die in die Zucht kommen sollen, unabhängig ob schon eine Prüfung im Ausland abgelegt wurde. Die Änderung ist bereits durch den ÖKV genehmigt und hat rückwirkend mit 1. Oktober 2019 Gültigkeit.
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